Die neuen Domains waren noch gar nicht auf dem Markt, da hatten wir schon die ersten Fällte der Art von Probleme auf dem Tisch, die sich aufgrund der Art und Weise der Vergabe durch die Denic ankündigten. Markeninhaber wollten verhindern, dass Ihre Marken, die sehr kurz sind und den neuen Domains entsprechen von Dritten eventuell rechtswidrig verwendet werden.
Inhaber von Marken die mit den nun neu freigegebenen Domains identisch sind, konnten sich nicht wie sonst üblich in sogenannten sunrise-Phasen die Rechte sichern. Die Denic meinte, das von ihr angewandte Verfahren „first come – first served“ gewährleistet ein Höchstmaß an Chancengleicheit.
„Da es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt, und weil sich „First come – first served‘ als Verfahren bei der Domainregistrierung bewährt hat, entschieden wir uns bewusst wieder dafür“
Immer wieder scheint die Denic die Zeichen der Zeit völlig falsch einzuschätzen, es mag nur an die Frage erinnert werden, ob Sie Drittschuldnerin im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren zu sein.
Auch hier wurde ein Verfahren angewandt, welches absolut nicht geeignet ist, den Interessen von Rechteinhabern gerecht zu werden, der programmierte Streit um die Domain wurde absichtlich (bewusst) auf die Domainanmelder abgewälzt. Es war abzusehen, dass es viele geben wird, die Interesse an den Domains haben und dabei sicher auch eine Vielzahl, die sich mit der Frage, ob es Rechte Dritter an den neuen Domains geben könnte. Der sich nun bei einer Vielzahl von Domains abzuzeichnende Streit wird diese teilweise überraschen und möglicherweise auch finanziell aus dem vermeidlichen Schnäppchen ein Desaster machen – wie sagen die Britten – „white elephant“.
Wie heute berichtet wurde, hat es bereits im Vorfeld zwei Einstweilige Verfügungen gegeben, die die Vergabe einzelner Domains im Rahmen des angekündigten Verfahrens unterbanden. Da die Denic Disputeinträge vor einer Registrierung nicht zu ließ, waren diese EV die logische Konsequenz.
Da unsere Mandanten beide erst am 22. Oktober 2009 zu uns kamen, war dies leider nicht mehr rechtzeitig möglich, so dass der Streit nun fortgeführt werden muss.
Auch in Bezug auf den Disputeintrag hat die Denic eine sehr eigene Auffassung, denn wir hatten diesen neben dem Postweg auch als digital signierte Datei versandt. Die Rechtsabteilung meint aber dies sei nicht ausreichend, da sie die unterlagen im Original haben wollen. Was meinen die denn was eine qualifiziert signierte Datei mit dem Antrag ist. Aber die Denic ist halt doch nicht so innovativ wie sie vorgibt.



