Die neuen Domains waren noch gar nicht auf dem Markt, da hatten wir schon die ersten Fällte der Art von Probleme auf dem Tisch, die sich aufgrund der Art und Weise der Vergabe durch die Denic ankündigten. Markeninhaber wollten verhindern, dass Ihre Marken, die sehr kurz sind
.:: weiterlesen ::. →Neue einstellige, zweistellige und Zifferndomains mit Konfliktpotential im Markenrecht – Vorsicht mit „a.de“ oder „007.de“ Düsseldorf, 19.10.2009 – Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC ermöglicht ab 23.Oktober die Registrierung von ein- und zweistelligen Second-Level-Domains wie „a.de“ oder „xy.de“. Zudem werden reine Ziffern-Domains wie „1.de“ oder „007.de“ freigegeben. Experten rechnen
.:: weiterlesen ::. →Im Rahmen einer Geschmacksmusterrecherche für einen Mandanten habe ich heute ein interessantes Geschmacksmuster aus dem Jahr 2007 entdeckt. Eine Erfinderin aus München hat ein Unterwasserfahrrad angemeldet und einige sehr aufschlussreiche Bilder hinterlegt. Ich kann mir zwar nicht ganz vorstellen, für was ein solches Gefährt geeignet sein soll
.:: weiterlesen ::. →In einer veröffentlichten Entscheidung des Bundespatgerichtes (28 W (pat) 129/08) bestätigten die Richter die Meinung der Prüfer des DPMA, dass die Marke „Kuschelengel“ für die Waren „Schlüsselanhänger; Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Spiele, Spielzeug; Puppen; Christbaumschmuck“ nicht schutzfähig ist.
.:: weiterlesen ::. →Da ist etwas ganz schön schief gegangen. Das DPMA hatte die Markeneintragung aufgrund absoluter Schutzhindernisse abgelehnt und die Anmelderin hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Nachdem der entscheidende Senat bereits schriftlich darauf hingewiesen hatte, dass die Entscheidung wohl bestätigt würde, ging bei Gericht ein Fax der Anmelderin mit folgendem
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatgericht musste sich in einer aktuellen Entscheidung (AZ.: 29 W (pat) 3/09), die am 13. Oktober 2009 veröffentlicht wurde, mit einer Markenanmeldung im Bereich Druckerzeugnisse befassen. Angemeldet wurden war die Wortmarke „HOMES & GARDENS“ und das zur Entscheidung stehende Verzeichnis beschränkte sich auf „Zeitschriften zum Thema
.:: weiterlesen ::. →Bekannt ist das Modelabel mit der Marke „JOOP!“. Nun wollte das Unternehmen aber auf seinen Namen „verzichten“ und beanspruchte Markenschutz auf das Ausrufezeichen. Damit beabsichtigte es, im Bereich Mode ein Monopol auf dieses Satzzeichen aufzubauen und Dritten die Verwendung zu untersagen. Deshalb meldete JOOP im September 2006
.:: weiterlesen ::. →Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute seine Rechtsprechung zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche präzisiert. Die Parteien sind Presseunternehmen. Im Verlag der Klägerin erscheint die BILD-Zeitung, die Beklagte verlegt “die tageszeitung” (TAZ). Die Beklagte warb im Jahr 2005 mit einem Kino-Werbespot
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