Beim Stöbern im Netz bin ich heute auf einen amüsanten Beitrag des Markenblogs gestoßen, denn ich hier gern zitieren möchten.
Dieser hatte die Wort-/Bildmarke “Arbeit macht sexy” mit der Registernummer 3020080588365 gefunden, die am 15.092008 angemeldet wurde.

Arbeit macht sexy
Es ist nicht sehr verwunderlich, dass diese Marke vom DPMA zurückgewiesen wurde, denn die grafische Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke ist so gering, um nicht zu sagen gar nicht verhanden, dass die Schutzhindernisse der Wortbestandteile nicht aufgehoben werden können. Eher verwundert, dass der Anmelder sogar Erinnerung gegen den ersten ablehnenden Beschluss eingelegt hat, denn das dieser nicht aufgehoben, sondern bestätigt wurde, war zu erwarten.
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Hinweis dahingehend, dass die beanspruchten Dienstleistungen durch Arbeit und Beruf eine erotische Anziehungskraft verschaffen sollen



