In einem Rechtsstreit zwischen Puma und K-Swiss könnte sich der ehemalige Angriff des deutschen Sportschuhherstellers gegen den amerikanischen Konkurenten als klassischer Bumerang herausstellen. Ursprünglich wollte Puma dem Mitbewerber untersagten, seinen Sportschuh „Dolton“ weiter zu verkaufen, denn dieser sollte die Markenrechte von Puma an dem Formstrip verletzten. Daher klagte Puma aufgrund seiner Markenrechte aus der Bildmarke Reg. 3369752, die auf einer Internationalen Markenregistrieung mit Priorität aus dem Jahr 2006 beruhen.
In dem laufenden Prozess stellt sich nun aber heraus, dass diese Marke in Ihrem Bestand gefährdet ist, denn K-Swiss hat einen Antrag bei Gericht eingereicht, der die Marke ungültig werden liese, wenn er erfolgreich ist. Hintergund ist ein Formfehler bei der Anmeldung der Marke. Bei Anmeldung muss angegeben werden, ob neben dem Anmelder auch Andere Rechte an der Marke haben und dies sei im Falle PUMA so. Die US- Tochter, die Puma North America, sei zum Zeitpunkt der Anmeldung Miteigentümer des Lederstreifens gewesen.
Damit habe PUMA bei der Markenanmeldung fehlerhafte / unwahre Angaben gegenüber dem Markenamt gemacht und dieser Fehler kann nun nicht mehr korrigiert werden. Die Konsequenz dieser Falschinformation kann der Verlust der Marke in den USA sein und damit dürfte in den USA jeder Mitbewerber die Formstrips ebenfalls verwenden.
Da dieses Merkmal der Schuhe zwischenzeitlich für PUMA ein sehr wertvolles Zeichen mit sehr hohem Wiedererkennungseffekt ist, wäre dies neben dem Imageverlust auch ein imenser wirtschatlicher Schaden.
Hoffentlich müssen amerikanische Kollegen ebenfalls eine Versicherung abschließen, die für Fehler und dadurch entstehende Schäden haftet.



