«
»

Urheberecht

unzulÀssige Buy-out Klauseln

07.21.09 | Comment?

Der Fotografenverband FREELENS hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige VerfĂŒgung (AZ 312 O 411/09) gegen die Heinrich Bauer Achat KG erwirkt. Dabei wollte der Interessenverband der Fotografen geklĂ€rt wissen, ob der vom Heinrich Bauer-Verlag herausgegebene Rahmenvertrag fĂŒr Fotografen, durch die darin verwendete Buy-out – Klausel gegen das Prinzip der angemessenen VergĂŒtung verstoße. Das Gericht folgte der Argumentation des Verbandes und entschied, – zumindest vorlĂ€ufig im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes – dass die verwendete Klausel unzulĂ€ssig sei.

Dabei stellte das Gericht wohl darauf ab, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Urheberechtsreform das Prinzip einer angemessenen VergĂŒtung verankert hat und der Heinrich Bauer-Verlag mit der nun untersagten Klausel versuchte, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an den Fotos fĂŒr alle seine Zeitschriften und fĂŒr Dritte zu sichern.

Die Verwendung der folgenden Klausel wurde dem Verlag untersagt:

„Mit der Zahlung des Honorars sind außerdem sĂ€mtliche gegenwĂ€rtigen Rechte und zukĂŒnftigen verwandten Schutzrechte des Verlages, insbesondere die Übertragung sĂ€mtlicher Nutzungsrechte durch den Verlag und sĂ€mtliche Nutzungen der Werke des Fotografen unabhĂ€ngig davon, ob durch den Verlag selbst, durch seine Gesellschafter, durch verbundene Unternehmen oder durch Dritte abgegolten. Zwischen den Vertragsnparteien besteht Einvernehmen, dass bei der Abgeltung der Rechte durch das Honorar auch berĂŒcksichtigt wurde, dass das Renommee bzw. die Marke/der Titel des Objektes als zentraler Wertbildungsfaktor fĂŒr die Vermarktbarkeit der Werke bedeutsam ist. Das Renommee kommt dabei auch dem Urheber zu Gute und wurde bei der Festlegung der VergĂŒtung angemessen berĂŒcksichtigt:”

Manchmal ist das LG Hamburg ja auch fĂŒr etwas Gutes zu haben, leider aber zu selten. Hoffentlich ĂŒbersteht die Entscheidung auch eine Hauptsacheverhandlung, denn die Tendenz ist richtig. Unsere Mandanten die Ihr Geld als Fotografen verdienen, haben nun ein Argument mehr gegen manch sehr einseitige Vertragsvorstellung der Verlage und da gibt es einige – nicht nur hier in Berlin.

Schlagwörter:, , , , ,

have your say

Add your comment below, or trackback from your own site. Subscribe to these comments.

Be nice. Keep it clean. Stay on topic. No spam.

You can use these tags:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

You must be logged in to post a comment.


«
»