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Marke “Dr. No”

Das Unternehmen welches die Rechte an dem geistigem Eigentum auf der “James Bond”-Serie verwaltet, ist mit seinem Versuch gescheitert, die Eintragung von “Dr. No” als Gemeinschaftsmarke zu verhindern. Das Gericht erster Instanz hat entschieden, dass der Film-Titel, wie er auf den Deckel von Videokassetten oder DVDs verwendet wird, dazu geeignet ist, dass zwischen “Dr. No” aus anderen Filmen in den “James Bond”-Serie unterschieden werden kann, aber kein Identifizierung auf die Herkunft des Filmes ermöglich. Dies wird erst durch andere verwendete Bezeichnungen oder Symbole wie zum Beispiel “007″ oder “James Bond” erreicht.

Die im Jahr 2001 von deutschen Medienunternehmen, Mission Productions, angemeldete Marke “Dr. No” – der Name eines Films mit Sean Connery aus dem Jahr 1962- wurde nach Prüfung durch das HABM angenommen und der Widerspruch auf Basis der Verwechslungsgefahr wurde abgelehnt. Diese Entscheidung wurde durch die US-Firma Danjaq, die die Rechte an der Bond-Film-Serie verwaltet, mit Rechtsmittel beim Gericht erster Instanz angegriffen.

Die Entscheidung über das Rechtsmittel erfolgte im Jahr 2001 und ergab, dass Danjaq nicht nachweisen konnte, dass der Filmtitel markenmäßig verwendet wurde. Im Nachgang zu dieser Entscheidung hat das US-Unternehmen Gemeinschaftsmarken für die anderen James Bond Filmen registriert. Insgesamt 18 von 21 Titel sind registriert wurden. Die Registrierungen der drei übrigen, “Casino Royale”, “Octopussy” und “Goldeneye”, sind Gegenstand weiterer Widerspruchsverfahren, die von anderen Unternehmen eingereicht wurden und bisher nicht abgeschlossen sind.

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