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Patenthaie kommen in Deutschland an

Eine neue Gattung Raubfische scheint in Deutschland angekommen zu sein. Bisher waren sogenannte Patenthaie überwiegend im anglo-amerikanischen Raum zuhause. Wie aber der aktuellen Presse entnommen werden kann, versuchen Sie nun auch im deutschen Rechtssystem auf Beutefang zu gehen.

Die Firmen die als Patenthaie oder Patenttrolle bezeichnet sind haben sich darauf spezialisiert, Patente aufzukaufen. Dabei wollen Sie die Schutzrechte nicht selber verwerten, sondern sind darauf bedacht, andere bei der Verwertung zu erwischen und dann Schadensersatz im Wege von Lizenzen zu verlangen. Hier treffen Firmen, die selber nichts produzieren, die keine Forschung betreiben auf solche, die neue Produkte auf den Markt bringen, die im eigenen Haus entwickelt wurden.

Grundsätzlich ist es in den heutigen sehr hochtechnologisierten Produkten fast unmöglich, keine Patente zu verletzen. Oftmals sind gar nicht alle Patente bekannt und es kann sein, dass Technologien die in einem Produkt verwendet werden von anderen bereits erfunden wurden und entsprechende Schutzrechte aufgebaut wurden.

Firmen beschäftigen regelmäßig Mitarbeiter oder ganze Abteilungen, die eigene Produkte auf mögliche Kollisionen mit den Patenten Dritter überprüfen, aber nicht immer können sämtliche Rechte entdeckt und geprüft werden.

Dies soll nicht als Entschuldigung verstanden werden, denn ohne Zweifel stehen einem Erfinder die Auswertungsrechte an seinen Entwicklungen zu und Unternehmen, die diese verwenden – sei es auch versehentlich – haben dafür Lizenzen zu entrichten.

Bisher wurden die meisten Patentrechtsstreitigkeiten außergerichtlich erledigt, denn die Parteien hatten ein Interesse sich in einem Vergleich zu einigen. Grund hierfür mag sein, dass es nicht selten vorkam, dass wechselseitig Schutzrechtverletzungen vorlagen oder zumindest nicht ausgeschlossen werden konnte, dass man zukünftig die Rechte des jeweils anderen auch einmal verletzten könnte. Da beide Beteiligten aber keine verbrannte Erde hinterlassen wollten, einigte man sich auf eine Schadenersatzzahlung und konnte die betroffenen Produkte am Markt lassen.

Etwas anders war der Fall gelagert, wenn der Erfinder eher den Part von David gegen Goliath übernahm und von dem Verletzer nicht ernst genommen wurden. Diese wussten, dass die aufwendigen und kostenintensiven gerichtlichen Verfahren seitens des kleinen Erfinders häufig finanziell nicht gestemmt werden konnten und diese in einzelnen Fällen ihre Rechte so nicht durchsetzen konnten.

Genau an dieser Stelle setzt argumentativ die nun ins Rampenlicht getreten Firma IP.Com an, denn sie versteht sich als „Asset Manager“ und will als Schnittstelle zwischen Forschung und Markt auftreten. Die Zukunft wird zeigen, ob sie diesen Zielen gerecht wird, jedenfalls lässt die nun gegen Nokia angestrengte Klage auf Schadenersatz in Höhe von 12 Milliarden Euro daran Zweifel aufkommen. Vielleicht wird sie daher auch nur ein Spiegelbild der in Amerika so gefürchteten Patenttrolle wie NTP.

Die Firma klagt vor dem Landgericht Mannheim diese Summe ein, da sie verschiedene Patente von der Robert Bosch GmbH übernommen hat und meint, das Nokia diese in seinen Mobilfunkgeräten verletzt. Die Höhe des Schadens hat IP.Com im Wege der Lizenzanalogie ermittelt und sich dabei nach eigenen Angaben an amerikanischen Vorgaben orientiert.

Es ist der erste Fall dieser Art in Deutschland und es wird spannend wie das Gericht im konkreten Fall umgeht. Grundsätzlich stellt der deutsche Rechtsweg um Zusammenhang mit Patentstreitigkeiten einen sehr schnellen und im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten kostengünstigen Weg dar, um Schadenersatzklagen zu führen. Es könnte daher sein, dass Firmen sich zukünftig häufiger mit solchen Rechtsstreiten auseinandersetzen müssen, denn nicht selten sind die Ansprüche nicht unbegründet. Fraglich könnte nur sein, ob seitens der Gerichte ein Korrektiv hinsichtlich der Schadenshöhe eingeführt wird.

Der Schutzgedanke des Patentes ist, dass der Erfinder eine Entschädigung für seine Idee und die damit einhergehenden Entwicklungskosten erhält, dies rechtfertigt das Monopol auf diese technische Neuerung. Wenn diese aber außerhalb der Erfindersphäre monetisiert und noch zur finanziellen Verwertung verwendet werden, wird der Schutzgedanke sehr stark ausgedehnt.

In den Vereinigten Staaten formieren sich verschiedene Firmen zwischenzeitlich zum Widerstand gegen Patentverwerter in dem sie selber Unternehmen gründen, die sich darum bemühen Patente, die andere Firmen nicht mehr benötigen oder die in Insolvenz geraten aufzukaufen und ihren Gesellschaftern zur Verfügung zustellen.

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