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Marke „Netbook“ vor dem aus? (update)

Nachdem in der letzten Zeit bereits über die Abmahnung von Psion wegen der Verwendung der Bezeichnung „netbook“ und den Vorsichtsmaßnahmen von Google bezüglich des Adwords berichtet wurde gibt es nun eine weitere Neuigkeit.

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Zwischenzeitlich ist online auch der Löschungsantrag gegen die Gemeinschafstmarke “netbook” (Az.: 000428250) beim HABM veröffentlicht. Diesen hat Dell am 18. Februar2009 gestelltund ebenfalls darauf begründet, dass die Marke nciht verwendet wurde und zu dem zwischenzeitlich zu einem Gattungsbegriff geworden ist.

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Der bekannte Computerhersteller DELL hat bei dem amerikanischen Markenamt einen Antrag auf Löschung der Marke „NETBOOK“ (Registernummer 2404976) gestellt. Dabei stützt der Antragsteller seinen Antrag auf 3 Argumente.

1. Verzicht
Dell meint, dass PSION die Bezeichnung „NETBOOK“ bereits für mindestens einen Zeitraum von 5 Jahren nicht mehr verwendet hat. Ähnlich wie im deutschen bzw. europäischen Recht verlangt das amerikanische Markenrecht, dass der Markeninhaber seine Marke auch benutzt. Im deutschen Markenrecht wird dies unter dem Schlagwort „Verfall“ geregelt.

„Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt worden ist. Der Verfall einer Marke kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn nach Ende dieses Zeitraums und vor Stellung des Löschungsantrags eine Benutzung der Marke gemäß § 26 begonnen oder wieder aufgenommen worden ist.“ (§ 49 MarkenG)

2. Betrug
Nach US-Recht muss eine Erklärung über die erfolgte bzw. geplante Benutzung der Marke abgegeben werden und dies an eidesstatt versichert werden. Eine solche Erklärung hat Psion wohl im Jahr 2006 abgegeben, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits längere Zeit keine Verwendung der Marke mehr erfolgt.

3. Gattungsbegriff
Abschließend führt Dell noch aus, dass der Begriff Netbook zwischenzeitlich ein Gattungsbegriff geworden ist und von einer Vielzahl von Herstellern und Verkäufern als Begriff für eine spezielle Art von Computern verwendet wird.
Damit wird gerade das als Argument angeführt, was PSION durch seine Abmahnungen in letzter Zeit verhindern wollte.

Entscheidend für PSION wird, ob die Firma nachweisen kann, dass sie die Bezeichnung markenmässig verwende hat.

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