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Gewinnabschöpfung

Mit der Reform des UWG im Jahr 2004 wurde ein Gewinnabschöpfungsanspruch eingeführt. Dieser regelt in § 10 UWG den Einzug unlauter erwirtschafteter Gewinne zu Gunsten des Bundeshaushaltes, die das Bundesamt für Justiz dann vereinnahmt.

Bisher wurde dieser Anspruch aber noch nie angewandt und es lies sich nicht beurteilen, wie wirkungsvoll dieses neues Mittel im Kampf für lauteren Wettbewerb ist.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur hat nun in einem Vergleich mit Lidl einen solchen Anspruch durchgesetzt und Lidl verpflichtete sich 25.000,00 Euro an den Bundeshaushalt zu zahlen. Gegenstand des Verfahrens war eine irreführende Werbung für Matratzen mit einem veralteten Testergebnis.

Dies ist der erste Fall in dem der sogenannte Gewinnabschöpfungsanspruch tatsächlich realisiert wurde. Bleibt abzuwarten, ob dies Schule macht.

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