Bei einer Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) hat der Anmelder bis zum März 2008 einen Recherchebericht aller 27 beteiligte Markenämter erhalten. Nach Erhalt des Berichtes konnte der Anmelder entscheiden, ob er die Anmeldung fortführt oder aufgrund kritischer bereits eingetragener Marken aus den EU-Ländern die Anmeldung beendet. Dann hatte er regelmäßig lediglich die Anmeldegebühr in den „Sand gesetzt“.
Seit März 2008 wurde der Recherchebericht seitens des HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) nur noch optional angeboten und verursachte zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 192,00 Euro. Dieser Betrag stellt zwar nur einen Bruchteil der Kosten für eine professionelle Recherche dar umfasste aber auch zum damaligen Zeitpunkt nur 16 der 27 Mitgliedsstaaten. Damit hatte man bei Nutzung dieser Recherchemöglichkeit keine umfassende Auskunft über den Bestand der relevanten Marken im Schutzbereich der Gemeinschaftsmarke. Wichtige Markenämter wie Deutschland und Frankreich fehlten. Bereits zu diesem Zeitpunkt war es eigentlich leichtsinnig eine Anmeldung ohne vorherige Recherche durchzuführen. Dabei ist nicht zu letzt zu berücksichtigen, dass die Widersprüche im europäischen Markenanmeldeverfahren sehr zeitaufwendig und mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.
Nun teilt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bezüglich des Recherchesystems für Gemeinschaftsmarken mit, das weitere vier nationale Ämter entschieden haben, aus dem Recherchesystem auszusteigen. Es handelt sich dabei um die nationalen Markenämter von Irland, Portugal, Schweden und Großbritannien. Die optionale Recherchegebühr für die verbleibenden 12 Markenämter beträgt nur noch 144,00 Euro.
Damit wird diese Option für Anmelder noch uninteressanter und eigentlich kann darauf vollständig verzichtet werden. Wenn eine Gemeinschaftsmarke angemeldet werden soll, ist eine professionelle Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung zu empfehlen, um die hohen Kosten eines Widerspruchsverfahren zu vermeiden.



