Am Donnerstag habe ich an einer Konferenz zum Thema „Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten“ im Deutschen Patent- und Markenamt in Berlin teilgenommen. Gegenstand der Konferenz waren dabei im wesentlich die Möglichkeiten von KMU´s (Klein- und Mittelständige Unternehmen) ihr Know-how auch in einer globalisierten Welt zu schützen.
Im Ergebnis waren sich die Teilnehmer der Veranstaltung einig, dass es auch für mittelständige Unternehmen von essentieller Bedeutung ist, ihr Know-how zu schützen und die vorhandenen Schutzrechte auch aktiv zu verteidigen. Neben den bekannten Schutzrechen Patent und Marke wurde auch über Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster gesprochen, die beide eine gute Ergänzung zu den beiden zuvor genannten Schutzrechten darstellen und oft unterschätzt werden.
Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster können sehr schnell und relativ preiswert angemeldet werden. Selbst der europäische Schutz ist für das Geschmacksmuster für kleines Geld zu bekommen und bietet gegenüber Mitbewerbern ein adäquates Mittel um eigene Produkte vor Nachahmung zu schützen. In den Gesprächen wurde auch das Spannungsfeld zwischen der grundsätzlichen Nachahmungsfreiheit und dem Schutz von Investitionen und Know-how diskutiert. Dabei waren sich die meisten Teilnehmer einig, wenn lediglich Idee von Mitbewerbern aufgegriffen werden und nicht das gesamte Produkt nachgemacht wird, um beim Kunden den Eindruck zu erwecken, es handele sich um das „Original“ sollte dies im Interesse einer Weiterentwicklung möglich sein.
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf dem chinesischen Markt und dem dortigen Möglichkeiten des Schutzes. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass viele Unternehmen zwar den Markteintritt in China geplant und umgesetzt haben, dabei aber meist den Schutz des eigenen Know-hows sträflich vernachlässigt haben. Auch in China gibt es die Möglichkeit Schutzrechte zu registrieren und für den dortigen Markt zu schützen. Es gibt zwar noch Schwierigkeiten diese Schutzrechte auch durchzusetzen und zu verteidigen, aber die chinesische Regierung ist aufgrund verschiedener internationaler Verträge angehalten dieses Manko zu beseitigen. Aber wenn bereits die Schutzrechte fehlen, lässt sich auch die Verteidigung nicht mehr umsetzen. Daher sollte eine Tätigkeit auf dem asiatischen Markt immer mit der vorherigen Überprüfung eigner Schutzrechte und gegebenenfalls deren Registrierung einhergehen.
Seitens der Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz des Zoll (ZGR) wurde zudem ausführlich und sehr praxisorientiert die Grenzbeschlagnahme vorgestellt und diskutiert. Hier wurden unsere Erfahrungen mit diesem Instrument bestätigt und verdeutlicht, dass auch mittelständige Unternehmen davon Gebrauch machen können.



