Unsere Kanzlei hat bereits seit ihrer Gründung ein Hauptaugenmerkt auf den Bereich gewerblichen Rechtsschutz gelegt. Seit letzter Woche darf ich nun den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschütz führen. Dieser etwas sperrige Titel spiegelt umfasst die Rechtsbereiche Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmuster und Geschmacksmusterrecht sowie das Urheberecht und das Wettbewerbsrecht. Seitens der Rechtsanwaltskammer wird genau festgelegt, welche theoretischen Spezialkenntnissen in diesen Rechtsgebieten nachgewiesen werden müssen und in welchem Umfang Nachweise über praktische Erfahrung beim Umgang mit der Materie erforderlich sind, um den Titel des Fachanwalt führen zu dürfen.
Meine praktische Arbeit umfasst neben der Durchführung von Markenanmeldungen, Widerspruchs- und Löschungsverfahren auch die Beratungen bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Schutzrechten und die Verteidigung von Markenrechten, Urheberrechte gegenüber Dritter. Ergänzt wird diese Tätigkeit durch den Designschutz der sich in regelmäßigen Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusteranmeldungen wiederspiegelt, sowie den damit einhergehenden Verletzungsverfahren. Einige unserer Mandanten haben uns speziell mit der Beratung und Vertretung im Rahmen der Bekämpfung von Produktpiraterie beauftragt.
Ein sehr interessantes Tätigkeitsfeld ist für mich auch die Beurteilung und Prüfung der Internetauftritte, Produktgestaltungen und Werbemaßnahmen unserer Mandanten im Lichte des Wettbewerbsrechtes, damit Abmahnungen vermieden werden können. Dazu gehört aber das Vorgehen gegen Mitbewerber, die sich nicht an die Regeln des fairen Wettbewerb halten und sich unberechtigt einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.



