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StudiVZ scheint Gerichte zu mögen

Nachdem das Sozial Network StudiVZ bereits in der Vergangenheit damit hervorgetreten war andere Webseitenbetreiber abzumahnen, die das Kürzel VZ im Namen trugen und dabei auch die Gerichte in Köln und Hamburg bemühte, hat nun der Mitbewerber facebook Klage wegen des Vorwurfs des Plagiates erhoben. Aber StudiVZ vergisst in diesem Zusammenhang nicht seinen Anspruch auf alle Domains der Interessengruppe/Interesse VZ durchzusetzen.
Ein aktueller Gegner ist die Anlegercommunity boerseVZ.de. Auch hier hatte StudiVZ eine Abmahnung versandt und die Betreiber aufgefordert die weitere Nutzung der Domain und der Marke zu unterlassen.
Wie die Inhaber der Domain und Marke die flatex & friends GmbH nun mitteilten, beabsichtigen sich die abgemahnten zu wehren und haben beim Landgericht Nürnberg-Fürth negative Feststellungsklage erhoben. Sinn einer solchen Klage ist, dass gerichtlich festgestellt wird, dass ein behaupteter Anspruch nicht besteht.

Dabei zielen die Kläger darauf, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken bestehen und die Marken- und Namensrechte von StudiVZ nicht soweit gehen, dass die Domain boersevz.de weiter verwendet werden kann. Der Geschäftsführer der abgemahnten GbmH verweist darauf, dass er der Meinung ist, dass StudiVZ kein Monopol auf die Kürzel „VZ“ hat und zudem völlig unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden.

Nachdem alle anderen abgemahnten Webseitenbetreiber anscheinend aufgegeben haben und sich der Schlagkraft des Holtzbrinckablegers gebeugt haben, scheint nun ein Gegner mit etwas mehr Ausdauer aufgetreten zu sein.

Auch in unserer Kanzlei liegt gerade eine Abmahnung durch StudiVZ gegen einen Webseite mit dem Bestandteil VZ vor, allerdings ist hier der Unterschied nicht nur, die Bezeichnung vor VZ sondern auch der Umstand, dass gar keine Community betrieben wird. Aber hierzu werden wir demnächst mehr berichten.

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