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Natur und Marken

Der Verein Naturlandhof Wünsch betreibt einen Bauernhof der sich ganz dem ökologischen Anbau verschrieben hatte. Allerdings hatte der Verein vor seiner Namensgebung bzw. dem Namen für den Bauernhof keine Recherchen über mögliche Namens- oder Schutzrechte Dritter durchführen lassen. Nun wurde er vom Naturland-Verband für ökologischen Landbau mit Sitz in Bayern abgemahnt und dies mit der Folge, dass ihm die Verwendung des Namens Naturland untersagt ist.
Nach Angaben des Vereinsvorsitzenden wollte man sich mit dem Verband einigen, doch hat dabei wohl die gesetzten Fristen nicht beachtet. Nach dem auf einer Vorstandsitzung das weitere Vorgehen beschlossen wurde, war man auf der Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt. Dies dauerte im Ergebnis so lange, dass zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Magdeburg erwirkt wurde, die im Tenor, die Unterlassung der weiteren Verwendung des Begriffes „Naturlandhof“ beschloss.

Im Ergebnis bedeutet dies für den Verein eine große wirtschaftliche Belastung, denn neben den zwischenzeitlich angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, müssen nun sämtliche Geschäftspapiere, Werbemaßnahmen und offiziellen Unterlagen geändert werden.
Wie seitens des Naturlandverbandes erklärt wurde, bedauere man die Entwicklung, verwies aber auf den Markenschutz und die Notwendigkeit die Marke zu vereidigen. Dem Verband gehören nach eigenen Angaben weltweit 49 000 Bauern an, die nach Richtlinien zu ökologischem Landbau arbeiten und Beiträge bzw. Lizenzen zahlen, damit ihre Produkte entsprechend ausgewiesen werden dürfen.
Dieses Beispiel zeigt wie wichtig auch für kleiner und mittelständige Unternehmen, das Thema Schutzrechte und dort ganz besonders Markenrechte ist. Es gilt frühzeitig zu prüfen, ob bestimmte Bezeichnungen als Firmenname oder Produktlabel verwendet werden dürfen. Die Änderung des Namens bedeutet im Nachgang immer ein erheblicher finanzieller Aufwand und bringt bei den Kunden immer ein gewisses Maß an Verwirrung. Sollte trotzdem eine Abmahnung mit der Post eintreffen, muss unbedingt schnell und innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden, damit unnötige weitere Kosten vermeiden werden kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine weitere Eskalation zu vermeiden oder gegebenen Falls auch entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

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