Nachdem im Mai dieses Jahres sein Bewertungssystem umstellt und es angeblich verbraucherfreundlicher gestalten wollte, regte sich schnell Unmut unter den Verkäufern. Entgegen der bisherigen Regelung durfte der Verkäufer den Käufer nach der Abwicklung des Geschäftes nicht mehr negativ bewerten. Ebay argumentierte damit, dass diese Möglichkeit angeblich von Verkäufern missbraucht wurden sei. Zusätzlich entschied das Auktionshaus, dass die Möglichkeit Bewertungen durch gemeinsame Erklärungen der Beteiligten zu löschen, abgeschafft wird.
Bereits kurze Zeit nach der Einführung der neuen Regelung traten mehrere Mandanten an uns heran und baten darum, dass wir uns deren ungerechtfertigten negativen Bewertungen annahmen. Es zeigte sich, dass einige Käufer völlig übertrieben auf kleine Mängel reagierten und sehr schnell negativ bewerteten. Zusätzlich wurde lieber eine negative Bewertung abgeben anstatt von den gesetzlichen Möglichkeiten des Widerrufes Gebrauch zu machen. Es gab sogar Fälle in den offen mit der negativen Bewertung gedroht wurde, wenn nicht ein Preisnachlass gewährt würde.
So mussten wir im Namen unserer Mandanten die Käufer abmahnen und auffordern entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben. Regelmäßig wurden diese nach einem Schriftwechsel auch abgegeben und erstaunlicher Weise löschte Ebay nach Übersendung der unterschriebenen Unterlassungserklärung auch die negative Bewertung. Entgegen der früheren recht unkomplizierten Lösung über das ebayeigene System entstanden nun Rechtsanwaltskosten die von den Abgemahnten zu bezahlen waren. Diese Kosten beliefen sich auf ca. 250,00 Euro.
Heute gab Ebay nun bekannt, dass es zukünftig wieder offiziell die Möglichkeit geben wird, dass ungerechtfertigte negativer Bewertungen im gegenseitigen Einvernehmen nach einer Prüfung durch Ebay gelöscht werden können.
Für das neue Verfahren wird zukünftig ein Antrag auf Rücknahme einer Bewertung notwendig sein und dabei gelten folgende Voraussetzungen:
• Käufer und Verkäufer müssen bei Ebay registriert sein
• der Löschantrag muss innerhalb von 30 Tagen nach der Bewertung erfolgen.
• Ein Verkäufer kann pro Transaktion nur eine Löschung beantragen.
• Maximal zwei Löschanträge sind pro Monat erlaubt.
• Der Käufer muss der Bewertungsrücknahme zustimmen.
• Tut er dies nicht oder ignoriert er die Aufforderung, bleibt die Bewertung bestehen.
Dies ist sicher ein Anfang, aber wird auch zukünftig nicht alle Streitigkeiten lösen können, wir werden dieses Thema weiter beobachten und warten auf die Reaktion unserer Kunden. Wir glauben, dass eine vollständige Rückkehr der früheren Lösung, dass wenn beide übereinstimmend der Löschung zustimmen, die Bewertung entfernt wird, die gerechtere Lösung ist.
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