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Neues Urheberrecht tritt in Kraft

Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums – “Durchsetzungsgesetz” – wird zum 01.09.2008 in Kraft treten. Das Gesetz ist am 11.07.2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I vom 11.07.2008, S. 1991f.) verkündet worden, nachdem der Bundesrat keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt hatte.
Im Rahmen des Gesetzes werden zahlreiche Änderungen im Bereich des Immaterialgüterrechts sowie im Bereich des internationalen Patentrechts (Verzicht auf Übersetzungserfordernisse von europäischen Patentschriften nach dem Londoner Übereinkommen) umgesetzt, dabei wurden insbesondere die neuen Regelungen zu Auskunftsansprüchen von Rechteinhabern gegenüber Dritten, in der Öffentlichkeit diskutiert.

Gleichzeitig wurde im §97 a UrhG die Abmahnung als Instrument gesetzlich erwähnt und gleichzeitig schränkt diese Regelung den möglichen Kostenerstattungsanspruch des Abmahnenden für die, ihm durch die Abmahnung entstandenen, Anwaltskosten bei einer erstmaligen Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100,00 EUR ein.
Allerdings ist der Wortlaut der neuen Norm nicht sehr klar geworden und gibt Raum für einige Auslegungsvarianten, so dass sicher erst einige Urteile für die erforderliche Klarheit bei der Anwendung sorgen werden.

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