Audi hatte beim Europäischen Markenamt versucht die Wortmarke “Vorsprung durch Technik” anzumelden. Der Prüfer hat die Anmeldung aber abgelehnt, da der Marke die notwendig Unterscheidungskraft fehle. Die Beschwerdekammer hatte diese Entscheidung bestätigt. Nachdem nun der Europäische Gerichtshof dies durch seine Ablehnung über den Fall zu entscheiden, da keine für die Weiterentwicklung des Rechts erforderliche Punkte in dem Fall liegen, bestätigt, wird die Marke wohl nicht eingetragen.



