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Markenrecht, Urheberecht

G8: iPods vom Zoll nach illegalen Downloads durchsuchen

07.20.08 | Comment?

Die G8-Staaten haben auf ihrem letzten Treffen beschlossen, härtere Maßnahmen gegen Produkt- und Markenpiraterie vorzugehen. Dabei werden einige der neuen Copyright-Bestimmungen auch den Konsumenten treffem.

Bereits heute kennen USA-Reisende am Flughafen die Durchsuchung ihrer Laptops und diese Praxis soll nun auch in Europa durch den Zoll umgesetzt werden. Dabei sollen Zoll-Beamte künftig sogar iPods und Handys auf illegale Downloads durchsuchen dürfen. Die G-Staaten haben über entsprechende gesetzliche Regelungen verhandelt, dabei stand ein neues internationales Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA – Anti Counterfeiting Trade Agreement) im Vordergrund. Seitens Experten wird aber erwartet, dass auch Copyright-Verletzungen im Internet zukünftig stärker verfolgt werden sollen.

Die Vorschlage für entsprechende Gesetze gehen dabei in die Richtung, dass Internet- und Content-Provider dazu angehalten werden können, die Daten und IP-Adressen von Nutzern bekannt zu geben. In ähnliche Richtung geht der neue Auskunftsanspruch von Urheberechteinhabern nach der Novellierung des UrhG in Deutschland. Um Copyright-Verletzungen künftig noch besser aufdecken zu können, könnten demnächst beim Zoll direkt die Datenträger der Nutzer durchsucht werden: iPods, Laptops und Handys.

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