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Com Adresse = deutsches Markenrecht

Die Eintragung einer com-Domain geht weit über den Vertrieb in einer bestimmten Region (hier den Golfstaaten) hinaus, denn ie nicht (mehr) national gebundene .com- Domain wird im internationalen Geschäftsverkehr genutzt. Bei Zugrundelegung “commercial effect”- Tests hätte  es nahe gelegen, die TLD .ae der Vereinigten Arabischen Emirate zu wählen.

Wer eine .com-Adresse verwendet, gibt damit den Eindruck, daß er international und damit auch in Deutschland tätig sein will. Er muß dann auch deutsche Kennzeichenrechte prüfen, bevor er eine Domain für seine Geschäftszwecke auswählt. Damit kann man sich zumindest bei der Verwendung einer .com-Domain nicht mehr dem Markengesetz entziehen. So entschied das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 22. April 2008  (I-20 U 93/07). Gegenstand des Markenstreites war die Marke “Parico”

 

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