Vor dem Landgericht München wurde am 20. Februar 2008 über die Frage verhandelt, ob der Bestseller Tannöd ein Plagiat ist und damit Urheberrechte verletzt. Angerufen hatte Journalist Peter Leuschner das Gericht, denn er behauptete, dass die Autorin Andrea Maria Schenkel seine Urheberechte aus zwei von ihm geschriebenen Büchern verletzt. Eine Entscheidung will das Gericht am 21. Mai 2008 bekannt geben.
Gegenstand des Buches ist ein ungeklärter Sechsfachmord aus dem Jahr 1922 über welchen der Journlaist zwei Bücher geschrieben hat. Dabei sind seine Bücher im Gegensatz zum dem Bestseller dokumentarisch geschrieben. Der verhandelnder Richter bestätigte zwar mehrere Details, die wahrscheinlich seitens der Autorin übernommen wurden, aber schätzte diese nicht als besonders stark prägend ein und lehnt aus diesem Grund eine Verletzung der Urheberechte von Leuschners ab.
Der Richter führte dabei aus, dass einige Details, dies seitens des Journalisten aufgezählt wurden, in den Polizeiberichten aufgeschrieben und somit frei verwendbar sind. Auch die Charaktereigenschaften der Figuren sowie die geschilderte Atmosphäre seien belegt.
Im Ergebnis sieht das Gericht allerdings, dass die Autorin die Bücher des Journalisten wohl aus «eine wesentliche Vorlage» verwendet hat und regte an, Leuschner in dem Kriminalroman etwas deutlicher zu würdigen. Seitens der Autorin wird der Vorwurf von Leuschner zurückgewiesen und darauf verweisen, dass Sie die Daten für Ihr Buch aus öffentlich zugänglichen Materialien, wie Zeitungsartikel und dem Stadtarchiv Augsburg, gewonnen haben.
Der Journalist betont aber, dass erst seine Bücher Licht in das Dunkel des Mordes gebracht haben und der Ablauf der Geschehnisse erst durch ihn zusammengeführt sei und diese vollständig von der Autorin Schenkel übernommen wurden. Der Kläger kündigte bereits Berufung an, falls das Gericht seine Auffassung beibehalte und die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche abweise.



