Die Bundesregierung Bundeskabinett hat am 30. Januar 2008 die vom Bundesrat geringfügig geänderte Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen.
Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung bereits am 19. September 2007 verabschiedeten und vom Bundestag am 08. November 2007 unverändert gebilligten Verordnung am 20. Dezember 2007 unter Änderungsmaßgaben zugestimmt. Da Die Änderungen überwiegend von geringfügiger Natur sind und insgesamt den Kernbereich der Verordnung nicht veränderten, konnte die Bundesregierung zustimmen. Nun muss aber der Deutschen Bundestages dem geänderten Entwurf noch zustimmen.
Händler, die sich nicht an ein Rücknahmesystem anschließen oder Verpackungsmaterial verwneen, welches vom Hersteller bereits lizenziert ist, verhalten sich wettbewerbswidrig und begehen zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zur Obergrenze von 50.000,- EUR geahndet werden kann. Im Ergebnis müssen nach Inkrafttreten der neuen Verordnung auch kleinere eBay-Händler sich einem Entsorgungssystem anschließen oder nur noch entsprechende Verpackungsmaterialen verwenden. Der Bundesrat hat ferner klarstellen lassen, dass Verstöße gegen die Verpackungsverordnung von Mittbewerbern auch im Rahmen des UWG geahndet werden können.
Noch ist die neue Verpackungsverordnung aber noch nicht in Kraft getreten und daher müssen Onlinehändler die Änderungen noch nicht berücksichtigen.



