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StudiVZ contra ErstiVZ

Die Betreiber von StudiVZ schaffen es derzeit regelmäßig in den Medien präsent zu sein. Nach dem überwiegen negativem Presseecho über die geplante Änderung der AGB bei StudiVZ hat nun die Verbraucherzentrale das Portal abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung wohl ebenfalls der fragwürdige Umgang mit den Daten der Nutzer von StudiVZ.

Aber auch StudiVZ mahnt andere anscheinend gern ab, denn zuletzt war das Portal ErstiVZ von den Anwälten von StudiVZ abgemahnt wurden. Dabei standen wohl markenrechtliche Aspekte im Vordergrund. Beide Parteien haben sich dem Vernehmen nach außergerichtlich geeinigt, denn das junge Portal ErstiVZ wollte das hohe Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung vermeiden.

Dabei ist der Anspruch von StudiVZ unter markenrechtlichen Aspekten meiner Meinung nach eher sehr schwach, denn die Unterscheidungskraft der Bezeichnung dürfte als gering anzusehen sein. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Abkürzung VZ für „Verzeichnis“ kein prägender Charakter zugestanden werden kann.

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