Neue Risiken kommen auf die Onlinehändler zu, Betroffen sind alle Händler mit frischem Obst und Gemüse. Am 01. Januar 2008 ist eine neue Verordnung (EG / Nr. 1182/2007) des Rates der Europäischen Union in Kraft getreten, die für Obst und Gemüse bestimmt, dass dieses nur noch in Verkehr gebracht werden darf, wenn auch das Ursprungsland angegeben wird.Dabei werden die Mitgliedsstaaten der EU seitens der Kommission angehalten, die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht zu kontrollieren Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Stufe vor dem Abtransport aus den Anbaugebieten bei der Verpackung oder der Verladung der Ware erfolgen. Bei Erzeugnissen aus Drittländern werden die Kontrollen vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr durchgeführt.